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Rechte und Pflichten

Im Folgenden finden Sie die Rechte und Pflichten unserer Kindertagesstätte im Überblick.

1. Versicherungsschutz

Kinder, die die Kindertagesstätte noch nicht, oder nicht mehr in einem bestehenden Verhältnis besuchen (stundenweise), also Schnupper- oder Besuchskinder sind dann gesetztlich unfallversichert, wenn dies vorher mit dem Personal vereinbart wurde.

Ein gesetzlicher Versicherungsschutz gilt ebenso für Eltern, die im Auftrag der Kita-Leitung für den Kindergarten tätig werden (z.B. im Rahmen eines Projektes) oder bei Festen und Feiern mithelfen.

2. Gesetzliche Grundlagen

Die gesetzlichen Grundlagen unserer alltäglichen Arbeit in der Kindertagesstätte sind im Bayrischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG), dem SGB VIII, SGB XII, dem Infektionsschutzgesetz (IfSG), dem Bayrischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG) und natürlich dem Datenschutz verankert.

3. Schutzauftrag nach §8a KJHG

Den Schutzauftrag des Gesetzgebers zur Kindeswohlgefährdung nehmen wir sehr ernst. Das pädagogische Personal ist angehalten, bei mehrfacher Beobachtung von Auffälligkeiten zum Wohl des Kindes, das Jugendamt in Kenntnis zu setzen.

4. Infektionsschutz/Hygiene/Sicherheit

Die Kindertagesstätte, sowie die Eltern sind verpflichtet nach §34 IfSG beim Auftreten übertragbarer Infektionen alle Vorkehrungen zu treffen, die den Schutz der gesunden Kinder und Fachkräften sicherstellt. Das bedeutet, dass alle ansteckenden Krankheiten unverzüglich der Kindertagesstätte gemeldet werden müssen. Bei Feststellung von Anzeichen einer ansteckenden Krankheit muss das Kind unverzüglich von der Einrichtung abgeholt werden.

Unser Personal hält sich an den Rahmen - Hygieneplan der Einrichtung, der alle Hygieneanforderungen für Kindertagesstätten beinhaltet.

Es wurde eine Sicherheitsbeauftragte benannt, die durch regelmäßige Schulungen den Überblick für die Sicherheit in unserer Einrichtung behält. In unserem Haus hat Frau Stephanie Kretschmann diese Aufgabe übernommen.

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.