Rechte und Pflichten
Im Folgenden finden Sie die Rechte und Pflichten unserer Kindertagesstätte im Überblick.
1. Versicherungsschutz
Kinder, die die Kindertagesstätte noch nicht, oder nicht mehr in einem bestehenden Verhältnis besuchen (stundenweise), also Schnupper- oder Besuchskinder sind dann gesetztlich unfallversichert, wenn dies vorher mit dem Personal vereinbart wurde.
Ein gesetzlicher Versicherungsschutz gilt ebenso für Eltern, die im Auftrag der Kita-Leitung für den Kindergarten tätig werden (z.B. im Rahmen eines Projektes) oder bei Festen und Feiern mithelfen.
2. Gesetzliche Grundlagen
Die gesetzlichen Grundlagen unserer alltäglichen Arbeit in der Kindertagesstätte sind im Bayrischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG), dem SGB VIII, SGB XII, dem Infektionsschutzgesetz (IfSG), dem Bayrischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG) und natürlich dem Datenschutz verankert.
3. Schutzauftrag nach §8a KJHG
Den Schutzauftrag des Gesetzgebers zur Kindeswohlgefährdung nehmen wir sehr ernst. Das pädagogische Personal ist angehalten, bei mehrfacher Beobachtung von Auffälligkeiten zum Wohl des Kindes, das Jugendamt in Kenntnis zu setzen.
4. Infektionsschutz/Hygiene/Sicherheit
Die Kindertagesstätte, sowie die Eltern sind verpflichtet nach §34 IfSG beim Auftreten übertragbarer Infektionen alle Vorkehrungen zu treffen, die den Schutz der gesunden Kinder und Fachkräften sicherstellt. Das bedeutet, dass alle ansteckenden Krankheiten unverzüglich der Kindertagesstätte gemeldet werden müssen. Bei Feststellung von Anzeichen einer ansteckenden Krankheit muss das Kind unverzüglich von der Einrichtung abgeholt werden.
Unser Personal hält sich an den Rahmen - Hygieneplan der Einrichtung, der alle Hygieneanforderungen für Kindertagesstätten beinhaltet.
Es wurde eine Sicherheitsbeauftragte benannt, die durch regelmäßige Schulungen den Überblick für die Sicherheit in unserer Einrichtung behält. In unserem Haus hat Frau Stephanie Kretschmann diese Aufgabe übernommen.